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   BGH, 08.12.1989 - 2 StR 330/89   

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https://dejure.org/1989,2039
BGH, 08.12.1989 - 2 StR 330/89 (https://dejure.org/1989,2039)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1989 - 2 StR 330/89 (https://dejure.org/1989,2039)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1989 - 2 StR 330/89 (https://dejure.org/1989,2039)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Abgrenzung zwischen fortgesetzter Tat und Tatmehrheit - Äußere Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung - Voraussetzungen eines Gesamtvorsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB Vor § 52

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 239
  • StV 1990, 262
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

    Auszug aus BGH, 08.12.1989 - 2 StR 330/89
    Vielmehr kann auch ein bestehender Vorsatz bis zur Beendigung der letzten vom Täter ursprünglich geplanten Einzelhandlung auf zusätzliche Einzelhandlungen ausgedehnt und diese so in eine fortgesetzte Tat einbezogen werden (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35; 26, 4, 7; 33, 4, 5; ständige Rechtsprechung).

    Diese zeitliche Überschneidung allein rechtfertigt aber noch nicht die Annahme eines (erweiterten) Gesamtvorsatzes (BGHSt 33, 4, 5 [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84]; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 8).

  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 08.12.1989 - 2 StR 330/89
    Dieser müßte den späteren Ablauf der einzelnen Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber doch insoweit vorweg umfassen, als neben dem zu verletzenden Rechtsgut Ort und Zeit und ungefähre Begehung der Tat in Betracht kommen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH NJW 1987, 509, 510; BGHSt 26, 4, 7; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 13 jeweils m.w.N.).

    Vielmehr kann auch ein bestehender Vorsatz bis zur Beendigung der letzten vom Täter ursprünglich geplanten Einzelhandlung auf zusätzliche Einzelhandlungen ausgedehnt und diese so in eine fortgesetzte Tat einbezogen werden (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35; 26, 4, 7; 33, 4, 5; ständige Rechtsprechung).

  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 08.12.1989 - 2 StR 330/89
    Vielmehr kann auch ein bestehender Vorsatz bis zur Beendigung der letzten vom Täter ursprünglich geplanten Einzelhandlung auf zusätzliche Einzelhandlungen ausgedehnt und diese so in eine fortgesetzte Tat einbezogen werden (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35; 26, 4, 7; 33, 4, 5; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 08.12.1989 - 2 StR 330/89
    Vielmehr kann auch ein bestehender Vorsatz bis zur Beendigung der letzten vom Täter ursprünglich geplanten Einzelhandlung auf zusätzliche Einzelhandlungen ausgedehnt und diese so in eine fortgesetzte Tat einbezogen werden (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35; 26, 4, 7; 33, 4, 5; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87

    Rechtmäßigkeit der Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen

    Auszug aus BGH, 08.12.1989 - 2 StR 330/89
    Diese zeitliche Überschneidung allein rechtfertigt aber noch nicht die Annahme eines (erweiterten) Gesamtvorsatzes (BGHSt 33, 4, 5 [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84]; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 8).
  • BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86

    Voraussetzungen für die Annahme einer einheitlichen fortgesetzten Handlung -

    Auszug aus BGH, 08.12.1989 - 2 StR 330/89
    Dieser müßte den späteren Ablauf der einzelnen Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber doch insoweit vorweg umfassen, als neben dem zu verletzenden Rechtsgut Ort und Zeit und ungefähre Begehung der Tat in Betracht kommen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH NJW 1987, 509, 510; BGHSt 26, 4, 7; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 13 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1988 - 1 StR 439/88
    Auszug aus BGH, 08.12.1989 - 2 StR 330/89
    Dieser müßte den späteren Ablauf der einzelnen Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber doch insoweit vorweg umfassen, als neben dem zu verletzenden Rechtsgut Ort und Zeit und ungefähre Begehung der Tat in Betracht kommen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH NJW 1987, 509, 510; BGHSt 26, 4, 7; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 13 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Maßgeblich ist dann der Umstand, daß zwischen den Einzeltaten nach ihrem äußeren Erscheinungsbild - Gleichartigkeit des verletzten Rechtsguts und Gleichartigkeit der Tatbegehung - ein gewisser sachlicher Zusammenhang in der Weise besteht, daß sich die nachfolgenden Handlungen als Fortsetzung der vorangegangenen noch nicht beendeten Tat darstellen (vgl. BGH NJW 1989, 3231 f. mit zustimmender Anmerkung Geerds JR 1990, 296; BGHR NStZ 1990, 239; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz, erweiterter 11 und 16; bereits in BGHR aaO Gesamtvorsatz 28 - insoweit nicht in BGHSt 37, 191 [BGH 09.10.1990 - 1 StR 538/90] abgedruckt - ist ein wiederholtes tatbestandliches Handeln vor allem auch deshalb als im vorgegebenen Rahmen geblieben gewertet worden, weil "ein intensives, über Jahre aufrechterhaltenes Beziehungsgeflecht zugrundelag, bei dem eine Kette unlauterer Bevorzugungen ... durch Handlungen des Angeklagten einer Vielzahl von Zuwendungen ... an den Angeklagten gegenüberstand").
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

    Soweit den Entscheidungen BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 6, ähnlich BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz, erweiterter 11 etwas anderes entnommen werden könnte, liegt dem ein anderer Sachverhalt zugrunde.
  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 326/90

    Betäubungsmittel - Drogenhandel - Fortsetzungstat

    Ob der Senat der von den genannten Grundsätzen teilweise abweichenden Entscheidung BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Fortsetzungszusammenhang 6 zu folgen vermag, kann angesichts der anders liegenden Tatumstände offen bleiben.
  • BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92

    Gesamterfolg - Tateinheit - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Drogen -

    An der vereinzelt gebliebenen, mit der bisherigen und nachfolgenden Rechtsprechung nicht ohne weiteres zu vereinbarenden Entscheidung, die für den Gesamtvorsatz auf die Deliktsstruktur und ein final verknüpftes Handlungsziel abstellt (BGH NStZ 1990, 239), hält der 2. Strafsenat ersichtlich nicht fest.
  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92

    Bande - Betäubungsmittel - Drogen - Fortsetzungstat - Bandenwille - Planung

    Daß hier die einzelnen Taten als nach und nach verwirklichte Einzelakte eines letztlich auf einen Gesamterfolg gerichteten Handelns erscheinen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 6) und der Angeklagte sich dabei eines eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems bediente, hat das Landgericht weder ausdrücklich festgestellt, noch läßt sich dies aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnehmen.
  • BGH, 17.05.1991 - 2 StR 48/91

    Aufhebung eines Urteils wegen Annahme einer fortgesetzen Handlung ohne Erörterung

    Feststellungen zu den Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung, insbesondere zu einem von Anfang an gefaßten Gesamtvorsatz (vgl. dazu BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 5) oder zu einem erweiterten Gesamtvorsatz (vgl. dazu BGH NStZ 1990, 239 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 6), enthält das Urteil aber nicht.
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